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Europäische Freiwillige beim Jugendwerk

Das Landesjugendwerk entsendet seit sieben Jahren Jugendliche zu einem Europäischen Freiwilligendienst ins Ausland.

Wer kann das werden?

Wenn du bis zu einem Jahr im Ausland leben, arbeiten, neugierig sein willst... Zu lang? Es geht auch kürzer!

Wenn du es mal mit einer anderen Sprache versuchen willst... Sprachkurs inbegriffen!

Wenn du die Welt, das Universum und Dich selbst mal von einer anderen Seite betrachten willst... Andere Kulturen, andere Ideen!

Wenn du mal Pause von ein paar dummen Fragen brauchst... Schulabschluss, Noten, Ausbildung usw. spielen für die Teilnahme keine Rolle! Ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme!

Wenn du zwischen 18 und 30 Jahren alt und aus Thüringen bist, dann könntest Du Europäische/r Freiwillige/r werden!

Was mache ich genau?

Du übernimmst eine bestimmte Aufgabe in einer gemeinnützigen Organisation oder Einrichtung und wirst in dort den Lebens- und Arbeitsalltag eingebunden.

Grundlage für den Einsatz im Europäischen Freiwilligendienst ist eine solide Partnerschaft zwischen dem/der jungen Freiwilligen, einer Entsendeorganisation und einer Aufnahmeorganisation.
Das Entsendeprojekt kümmert sich um Auswahl, Vor- und Nachbereitung und die eigentliche Entsendung von Freiwilligen.
Das Aufnahmeprojekt sorgt für die Einrichtung der Einsatzstelle, Kost und Logis, einen Sprachkurs sowie die persönliche Unterstützung und Begleitung der Freiwilligen.

Wenn Du also den oben aufgeführten Kriterien entsprichst, dann kann es los gehen!

Wir als Entsendestelle suchen mit Euch nach einem geeigneten Aufnahmeprojekt, bereiten dich auf die Zeit im Ausland vor und werten nach deiner Rückkehr das Ganze gemeinsam aus.

Planst du nach deiner Ausbildung oder nach dem Abitur einen EFD zu leisten, dann bewerbe Dich rechtzeitig! Dass heißt ein bis ¾ Jahr im Voraus!

Allerdings ist auch zu sagen, dass aufgrund der hohen Nachfrage nicht immer ein geeignetes Aufnahmeprojekt gefunden werden kann! Das Jugendwerk übernimmt keine Garantie! Außerdem behält sich das Jugendwerk das Recht vor, benachteiligte Jugendliche besonders zu fördern.

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